Steuerentlastung bei beruflichem Umzug

Gerade für einen Umzug in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Bundesland sind die Gründe oft beruflicher Natur.

Was ist ein beruflicher Umzug?

Ein beruflicher Umzug steht beispielsweise an, wenn man einen neuen Arbeitsplatz in einer neuen Gegend antritt. Vielleicht zieht aber auch der Arbeitgeber um und man muss nachziehen, um den aktuellen Arbeitsplatz behalten zu können. In beiden Fällen können die Kosten für den Umzug steuerlich geltend gemacht werden.

Ebenso wird die Absetzung von Kosten für einen Umzug aus Gründen der beruflichen Verbesserung in der Steuererklärung vom Finanzamt anerkannt. Es reicht in der Regel sogar aus, wenn sich der Weg zum Arbeitsplatz um mindestens eine halbe Stunde verkürzt.

Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?

Angestellte können ihre Umzugskosten als Werbekosten angeben. Bei Selbstständigen oder Freiberuflern ist das Pendant die Betriebsausgabe. Man muss sich zwischen der Angabe einer Pauschale oder der tatsächlichen Kosten entscheiden. Bei der Pauschale können gut 800 Euro pro Erwachsenem und über 350 Euro pro Kind geltend gemacht werden.

Absetzbare Einzelkosten ist beispielsweise die Maklergebühr bei Vermittlung einer Mietwohnung. Auch die Kosten, die bei der Vorbereitung des Umzugs entstanden sind, können geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Reisekosten, Übernachtungen und Verpflegung. Dann sind da natürlich noch die eigentlichen Umzugskosten anzugeben. Hierzu zählt alles vom Verpackungsmaterial bis zum Umzugsunternehmen. Eine doppelt gezahlte Miete wird bis zu sechs Monate lang anerkannt. Hinzu kommt eine Pauschale für sonstige Umzugskosten, wie Gebühren für Ummeldung des Autos, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung oder Kosten für Veränderungen bei der Telekommunikationsanlage.

shesha